Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten innerhalb der GRÜNEN JUGEND NRW. Es besteht aus drei Personen (2 Frauenplätze, ein offener Platz) und kommt glücklicherweise nur selten zum Einsatz. Die Mitglieder des Schiedsgerichts sollten Interesse an Satzungsfragen haben und die Satzung der GRÜNEN JUGEND NRW gut kennen. Übrigens dürfen Mitglieder des Landesschiedsgerichtes weder Mitglieder in Gremien der GRÜNEN JUGEND auf Landes- und Bundesebene (wie Bundes- oder Landesvorstand, Frauen- und Genderrat, Strukturkommission etc.) und internationalen junggrünen Netzwerken sein, noch Mitarbeiter*innen der GRÜNEN JUGEND NRW im Schiedsgericht sein, damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.